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Leistung Besuch einer Förderschule

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen besuchen in Nordrhein-Westfalen Förderschulen, wenn sie nicht am Unterricht einer allgemeinen Schule teilnehmen können (§ 19 SchulG). Welche Förderschule die richtige für ein Kind ist, richtet sich nach der Art und nach dem Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Es gibt sieben verschiedene Förderschwerpunkte:
 
1. Lernen
2. Sprache
3. Emotionale und soziale Entwicklung
4. Hören und Kommunikation
5. Sehen
6. Geistige Entwicklung
7. Körperliche und motorische Entwicklung.
 
Förderschulen können als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden, das heißt, Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten arbeiten mit einer gemeinsamen Schulleitung unter einem Dach. So kann vor allen Dingen in ländlichen Gebieten sonderpädagogische Förderung ortsnah angeboten werden. Für viele Kinder entfallen dadurch lange Fahrten zur Schule.
 
 
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW – http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/index.html (s. dort Schulformen/Die Förderschulen).
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