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Informationen für pflegende Angehörige

Sie haben sich entschieden, einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause zu pflegen. Diese Aufgabe kostet viel körperliche und seelische Kraft. Für die eigenen Bedürfnisse bleibt oft keine Zeit mehr übrig. Niemand kann über einen längeren Zeitraum die Kraft für eine Pflege bis zu 24 Stunden am Tage aufbringen. Für pflegende Angehörige gibt es deshalb viele Unterstützungsmöglichkeiten. Sie helfen Kraft zu sammeln, indem sie Zeit für sich und ihre eigenen Bedürfnisse schaffen.

Pflegekurse

Mit Hilfe von Pflegekursen können pflegende Angehörige und Ehrenamtliche nötiges Grundwissen erfahren und spezielle Techniken erlernen. So kann die häusliche Pflege erheblich erleichtert werden. Sie erhalten außerdem Anleitung, Hilfe und Tipps von Profis für ihre besondere häusliche Situation.

Pflegekurse werden von Wohlfahrtsverbänden, Krankenhäusern, Volkshochschulen und privaten Anbietern angeboten. Auch kann die Schulung in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Die Kosten für die Teilnahme übernimmt die Pflegekasse.

Die Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) sind bei der Suche nach einem Pflegekurs bzw. nach einer Pflegeschulung im eigenen Zuhause gerne behilflich. Anbieter und Adressen finden Sie hier: Soziale Einrichtungen

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Wer eine oder mehrere Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nicht erwerbsmäßig in ihrer häuslichen Umgebung pflegt, hat als Pflegeperson Ansprüche auf Leistungen der sozialen Sicherung. Dies betrifft die Renten-, Unfall-, und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen für mindestens zehn Stunden an mindestens zwei Tage in der Woche pflegt.

Krankenversicherung
Wenn im Rahmen der Familienpflegezeit oder Pflegezeit die wöchentliche Arbeitszeit reduziert wird, bleibt die Krankenversicherung bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bestehen. Bei einer kompletten Freistellung oder einer nicht sozialpflichtigen Beschäftigung (450,00€) entfällt die Pflichtmitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse. Dann besteht die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung. Wenn das nicht möglich ist, muss die Pflegeperson sich für die Zeit der Pflegetätigkeit als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst versichern. Auf Antrag kann der Mindestbeitrag durch die Pflegeversicherung erstattet werden

Rentenversicherung
Die Pflegeversicherung zahlt für Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung, wenn die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als 30 Wochenarbeitsstunden erwerbstätig ist und noch keine Vollrente wegen Alters bezieht oder die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht hat. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und der Leistungsart, welche man von der Pflegeversicherung erhält (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombileistungen).

Weitere Infos finden Sie in unseren Downloads.

Unfallversicherung
Pflegepersonen, die einen Menschen in seiner Häuslichkeit pflegen, sind beitragsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Es sind pflegerische Tätigkeiten, wie auch Tätigkeiten im Haushalt versichert. Auch besteht Versicherungsschutz auf dem Hin- und Rückweg zum Ort der Pflegetätigkeit, wenn die Pflegeperson an einem anderen Ort wohnt als der Pflegebedürftige.

Arbeitslosenversicherung
Manchmal ist es notwendig, dass die Pflegeperson ihren Beruf für die Pflege aufgeben muss. In diesen Fällen zahlt die Pflegeversicherung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit. Demnach hat eine Pflegeperson Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie nach Beendigung der Pflegetätigkeit nicht direkt in ein Arbeitsverhältnis kommen kann.

Pflegezeit / Familienpflegezeit

Eine akute Pflegesituation eines Angehörigen verursacht häufig Probleme. Die Pflege muss organisiert oder durchgeführt werden, die private Situation muss auf den Pflegealltag eingestellt werden. Wie soll das gehen, wenn man berufstätig ist? Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz regeln einige Möglichkeiten, um die Pflege und die Berufstätigkeit besser zu vereinbaren. Die Angehörigen erhalten so mehr zeitliche Flexibilität um eine häusliche Pflege möglich zu machen.

Wollen Sie mehr zu den Möglichkeiten der Pflegezeit und der Familienpflegezeit wissen?

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