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Leistung Schutz vor Lärm

Lärm ist eines der größten Umweltprobleme in unserem Land. Daher bezieht sich der größte Teil der bei der Umweltverwaltung eingehenden Beschwerden auf Lärmbelästigungen.
 
Da je nach Lärmquelle und Lärmart unterschiedliche gesetzliche Regelungen und Zuständigkeiten gelten, werden im Lärmschutzrecht folgende Quellen unterschieden:
  • gewerbliche und industrielle Anlagen
  • Straßen- und Schienenverkehr
  • Luftverkehr
  • Sport- und Freizeitanlagen (z. B. Fußballstadien und Vergnügungsparks)
  • Nachbarschaft
  • im Freien verwendete Maschinen (z. B. Rasenmäher und Baumaschinen)
Lärm kann nicht nur unser Wohlbefinden stören, sondern auch Ursache für Krankheiten sein wie z. B. Hörschäden oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
 
Gemessen wird Lärm in der Einheit „Dezibel (A)“ dB(A). Gerade hörbare Geräusche wie Uhrenticken oder Blätterrauschen liegen bei 20 dB(A), während die Schmerzgrenze bei 120 dB(A) erreicht wird – eine Lautstärke, die einem startenden Düsenflugzeug oder einem Presslufthammer entspricht.
 
Der jeweilige Lärmschutz ist gebiets- und tageszeitabhängig. Für Lärmquellen aus Industrie und Gewerbe, Baustellen sowie Sport- und Freizeitanlagen gelten folgende sogenannte Immissionsrichtwerte:
 
Gebiet  tagsüber (6 bis 22 Uhr)  nachts (22 bis 6 Uhr) 
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
allgemeines Wohngebiet 55 dB(A) 40 dB(A)
reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
 

Der Kreis Recklinghausen als Partner für Lärmschutz

Der Kreis Recklinghausen als untere Immissionsschutzbehörde ist zuständig für die Überwachung des Lärmschutzes bei den meisten handwerklichen und industriellen Anlagen (Für überregional bedeutsame Anlagen wie große Kraftwerke, Chemieanlagen etc. liegt die Zuständigkeit dagegen bei der Bezirksregierung Münster., s. o.). Als Ansprechpartner in Sachen Lärm berät Sie Herr Kirchner.

Aufgaben auf dem Gebiet des Lärmschutzes

  • Sicherstellung des Lärmschutzes bei Genehmigungsverfahren
  • Prüfung von Lärmgutachten
  • Durchführung von qualifizierten Lärmmessungen
  • Bearbeitung von Beschwerden über Gewerbelärm
  • Überwachung von Gewerbelärm

Weitere Informationen

 
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