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Angebot Private Begleitung bei Großraum- und Schwertransporten (BF4)

Im  Kreis Recklinghausen wird auf vorerst ausgewählten Strecken bei „Polizeiabmessungen“ (i.d.R. Transporte ab 3,50 m Breite und/oder 30 Meter Länge (je nach Abmessungen auch aufgrund von Höhe, Überhang oder Tonnage möglich); je nach kreisangehöriger Stadt auch bereits ab geringeren Abmessungen und Tonnagen) oder aufgrund von Streckenauflagen diverser angehörter Stellen die private Begleitung durch Verwaltungshelfer (BF4) durchgeführt. Unter dem Auswahlfeld Formulare können Sie  die Roadmaps und Streckenauflagen der Polizei einsehen und zu Ihrer Verfügung herunterladen. Dort befinden sich ebenfalls ein Blankoformular zwecks Belehrung der Verwaltungshelfer mit Anlage zur Belehrung (Voraussetzungen) und ein Formular für den Streckenkundenachweis.

Die Belehrung der Verwaltungshelfer wird von den jeweiligen betroffenen Ordnungsämtern der Städte (Stadt Marl, Herr Busch, Tel.: 02365/992306, Stadt Dorsten, Herr Risthaus, Tel.: 02362/663745, Stadt Gladbeck, Frau Schäpers, Tel.: 02043/992010) durchgeführt. Den Streckenkundenachweis erteilt die Polizei Marl (Direktion Verkehr in Marl, Tel.: montags bis freitags 02361/55-4111 od. 4112, außerhalb dieser Zeiten 55-2971 bis 74) beim erstmaligen Befahren. Der Transport ist der Polizei bis zu 48 Stunden vor Fahrtantritt bekannt zu geben.