Corona-Informationen für Unternehmen
Der Coronavirus stellt weiterhin die gesamte Wirtschaft im Kreis Recklinghausen vor eine große Herausforderung. Wir haben auf dieser Seite eine Übersicht der Informationsquellen und Links zu den wichtigsten Themen für Sie zusammengestellt. Die Themen reichen von der aktuellen Arbeitsschutzregel über finanzielle Hilfen bis zu wichtigen Ansprechpartnern.
Wir stellen Ihnen diese Informationen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit zur Verfügung.
Allgemeine Informationen
Aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Seit dem 20. März 2022 gilt die geänderte Fassung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Darin sind besonders die Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz und die Mitwirkung des Arbeitsgebers bei den Schutzimpfungen geregelt.
Die geänderte Verordnung bleibt bis zum 25. Mai 2022 in Kraft.
Weitere Infos
In der SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung sind zusätzliche Maßnahmen geregelt, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten während der Pandemie zu gewährleisten.
Zusammen mit dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und der konkretisierenden Arbeitsschutzregel liegt damit ein umfassendes Vorschriften-und Regelwerk zum betrieblichen Infektionsschutz vor dem SARS-CoV-2-Coronavirus vor.
Zusammen mit dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und der konkretisierenden Arbeitsschutzregel liegt damit ein umfassendes Vorschriften-und Regelwerk zum betrieblichen Infektionsschutz vor dem SARS-CoV-2-Coronavirus vor.
Weitere Infos:
Darüber hinaus stellen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und das Landesinstit für Arbeitsgestaltung (LIA.NRW) wichtige Informationen zum Schutz der Mitarbeiter während der Pandemie zur Verfügung.
www.dguv.de
www.baua.de
www.lia.nrw.de
Die Internetseite PROTECT[X] ist ein Wegweiser für Desinfektionsmaterialien und Schutzausrüstungen. Dort finden Sie Produzenten, Händler und sonstige Unternehmen, die Sie mit entsprechenden Produkten beliefern können. Die Plattform wird von der IHK Nord Westfalen betrieben und von der Bezirksregierung Münster unterstützt.
Weitere Infos
https://protectx.online/
www.lia.nrw.de
Die Internetseite PROTECT[X] ist ein Wegweiser für Desinfektionsmaterialien und Schutzausrüstungen. Dort finden Sie Produzenten, Händler und sonstige Unternehmen, die Sie mit entsprechenden Produkten beliefern können. Die Plattform wird von der IHK Nord Westfalen betrieben und von der Bezirksregierung Münster unterstützt.
Weitere Infos
https://protectx.online/
Corona-Tests für mein Unternehmen
Die IHK Nord Westfalen gibt Ihnen einen Überblick häufig gestellter Fragen zu Corona-Tests im Unternehmen – und liefert Antworten für Ihren Unternehmensalltag.
Weitere Infos
www.ihk-nordwestfalen.de
Wenn Sie auf der Suche nach Schnell- und Selbsttests sind, finden Sie hier eine Übersicht von Herstellern und Händlern:
Weitere Infos
www.ihk-nordwestfalen.de
Wenn Sie auf der Suche nach Schnell- und Selbsttests sind, finden Sie hier eine Übersicht von Herstellern und Händlern:
IHKecoFinder
Über diese Internetseite können Unternehmen den Behörden anzeigen, dass sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine kostenlose Beschäftigtentestung nach den Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung anbieten und darüber einen Testnachweis ausstellen.
Weitere Infos
www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige
Über diese Internetseite können Unternehmen den Behörden anzeigen, dass sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine kostenlose Beschäftigtentestung nach den Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung anbieten und darüber einen Testnachweis ausstellen.
Weitere Infos
www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige
Die bestehende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde verlängert. Damit sind Arbeitgeber weiter verpflichtet, allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Corona-Tests anzubieten.
Weitere Infos
www.bmas.de
Weitere Infos
www.bmas.de
Liquidität
Übersicht der Corona-Hilfen
Das Bundesarbeitsministerium hat eine Übersicht über die Hilfen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie veröffentlicht.
Weitere Infos
Welche Coronahilfe passt zu mir und meinem Unternehmen? Zu dieser Frage hat das Bundeswirtschaftsministerium einen "Entscheidungsfinder" online gestellt.
Weitere Infos
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Übersicht zu Hilfsangeboten für Unternehmen zusammengestellt.
Weitere Infos
Telefonische Auskunft
+49 211-7956 4996
Wirtschaftshilfen des Bundes
Der Bund hat im Laufe der Pandemie verschiedene Corona-Hilfen für Selbstädige und Unternehmen auf den Weg gebracht.
Unter den folgenden Links finden Sie die Informationen zur Neustarthilfe (Plus), den Überbrückungshilfen (Plus) sowie der Restart Prämie:
Hilfe bei Fragen bietet auch die Finanzierungshotline der IHK Nord Westfalen unter der Rufnummer 0251 707-111.
Fake-Webseiten und betrügerische E-Mails im Umlauf
Seien Sie aufmerksam und prüfen Sie die Adressen der Webseiten und der E-Mail-Absender.
Möglichkeiten bei vorübergehenden Finanzierungsschwierigkeiten
Die IHK Nord Westfalen hat eine zentrale Finanzierungshotline mit der
Rufnummer 0251 707-111 eingerichtet, um die von den beschlossenen Corona-Maßnahmen betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region zu unterstützen.
Die öffentlichen Banken KfW und NRW BANK haben spezielle Kreditprogramme für betroffene Unternehmen und Selbstständige aufgelegt, um eine Versorgung während der Corona-Pandemie mit Liquidität zu gewährleisten. Es handelt sich hierbei nicht um Zuschüsse.
Die Beantragung und Abwicklung erfordert immer eine Beteiligung Ihrer Hausbank. Am besten binden Sie diese frühstmöglich mit ein.
Zudem stellt die KfW auf ihrer Internetseite einen Förderassistenten zur Verfügung, mit dem Sie den für Sie passenden Kredit mit allen benötigten Informationen finden können.
Weitere Infos:
Telefonische Auskünfte:
0800 - 539 9001
Anbieterunabhängig und kostenlos informieren die Förderberater der NRW BANK Unternehmen zu allen zur Verfügung stehenden Unterstützungsangeboten. Dazu gehören die Förderprogramme der NRW.BANK, der KfW, der Landwirtschaftlichen Rentenbank, der Bürgschaftsbank NRW sowie des Landes, des Bundes und der EU.
Die NRW Bank warnt vor betrügerischen Anrufen in ihrem Namen. Geben Sie keine Daten an Fremde weiter!
Weitere Infos
www.nrwbank.de
Telefonische Auskünfte
0211 - 91741 4800
Weitere Infos
www.nrwbank.de
Telefonische Auskünfte
0211 - 91741 4800
Unternehmen, die Bürgschaften für Kredite in Anspruch nehmen möchten, wenden sich an die Bürgschaftsbank NRW.
Weitere Infos
www.bb-nrw.de/de/aktuelles/corona-hilfe/
Telefonische Auskünfte
02131 - 5107 0
Weitere Infos
www.bb-nrw.de/de/aktuelles/corona-hilfe/
Telefonische Auskünfte
02131 - 5107 0
Hilfen für Härtefälle
Denjenigen, die die Folgen der Pandemie unvorhersehbar und in besonderem Maße getroffen haben, ohne dass sie für diese Folgen aus anderen Hilfsprogrammen entsprechende Mittel erhalten haben oder ihnen der vertretbare Einsatz eigener Mittel oder die Inanspruchnahme von weiteren Finanzierungsalternativen möglich ist, soll durch die Härtefallhilfe NRW eine einmalige Unterstützung gewährt werden können. Antragsberechtigt sind von der Corona-Krise betroffene Unternehmen einschließlich Sozialunternehmen (gemeinnützige Unternehmen) sowie Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und Auszahlung der Härtefallhilfe NRW ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Weitere Infos
Diesen Unternehmen kann zur Milderung pandemiebedingter besonderer Härten eine Härtefallhilfe NRW gewährt werden, wenn
- in allen bestehenden Hilfsprogrammen keine Antragsberechtigung gegeben ist und dies im Zusammenhang mit einer pandemiebedingten besonderen Härte steht (so genannte harte Subsidiarität)
- eine außerordentliche Belastung zu tragen ist, die absehbar die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens bedroht
- der Unternehmensfortbestand mit Gewährung einer Billigkeitsleistung aus der Härtefallhilfe NRW nachhaltig gesichert ist.
Anträge auf Gewährung einer Härtefallhilfe NRW sind über das gemeinsame Portal der Länder unter der Internetadresse www.haertefallhilfe.de durch einen prüfenden Dritten zu stellen.
Über die tatsächliche Höhe der gewährten Härtefallhilfe NRW entscheidet abschließend das Votum der Härtefallkommission im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie ist jedoch auf 100.000 Euro begrenzt.
Über die tatsächliche Höhe der gewährten Härtefallhilfe NRW entscheidet abschließend das Votum der Härtefallkommission im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie ist jedoch auf 100.000 Euro begrenzt.
Weitere Infos
www.haertefallhilfen.de/ FAQ_NRW
www.haertefallhilfen.de/ Antragstellung
Telefonische Auskünfte
+49 211-7956 4996
Finanzielle Unterstützung für Ausbildungsbetriebe
Ab dem 1. Juni 2021 startet auch im Kreis Recklinghausen das Ausbildungsprogramm NRW. Das Land fördert 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Startschwierigkeiten. Neben der Akquise und Vermittlung der zusätzlichen Ausbildungsverhältnisse durch die ausgewählten Bildungsträger fördert das Land im Rahmen des Ausbildungsprogramms in den ersten beiden Jahren auch die von den Betrieben zu zahlende Ausbildungsvergütung mit 325 Euro pro Monat.
Weitere Infos
www.mags.nrw/ausbildungsprogramm-nrw
https://rebeq.de/uebergang-schule-und-beruf/ausbildungsprogramm-nrw/
https://rebeq.de/uebergang-schule-und-beruf/ausbildungsprogramm-nrw/
Am 17. März 2021 hat das Bundeskabinett beschlossen, das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zu verlängern und auf das Ausbildungsjahr 2021/2022 auszuweiten. Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können diese Unterstützungen bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragen.
Junge Menschen in der Ausbildung können von COVID-19-bedingten Ausbildungsunterbrechungen in ihrem Ausbildungsbetrieb betroffen sein. Auftrags- und Verbundausbildung wird daher durch eine Prämie gefördert. Diese Förderungen können bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragt werden.
Weitere Infos
Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups
Start-up Schutzschild
KfW-Förderung für Unternehmen ohne Venture-Capital-Beteiligung – durchgeführt von den Landesförderinstituten
Weitere Infos
Die NRW.BANK stellt zudem der Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH (KBG NRW) Mittel für stille Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen bereit (Sonderprogramms Säule II der KBG).
Weitere Infos
Kurzarbeit und häusliche Isolation
Kurzarbeitergeld
Erleichterungen der Kurzarbeit sollen schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch das Coronavirus COVID-19 Arbeitsausfälle haben.
Die aktuell gültigen Regelungen werden vom Bundesarbeitsministerium veröffentlich.
Die Beantragung erfolgt über die Agentur für Arbeit.
Weitere Infos
Entschädigung bei Verdienstausfällen durch häusliche Isolation
Zur Eindämmung des Coronavirus können Behörden eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot anordnen. Verdienstausfälle, die dadurch entstehen, werden nach dem Infektionsschutzgesetz erstattet.
Den Antrag auf Entschädigung von Verdienstausfällen finden Sie auf dem Infoportal des Bundesinnenministeriums. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe bearbeitet ab dem 15.02.2021 nur noch Anträge, die auf diesem Wege online eingegangen sind.
Weitere Infos
Telefonische Auskünfte
0800 933 63 97
Kinderbetreuung und Kinderkrankentagegeld
Das Infektionsschutzgesetz ermöglicht finanzielle Entschädigungen auch für Verdienstausfälle, die durch die Betreuung von Kindern entstanden sind. Das gilt grundsätzlich auch für Selbstständige. Den Antrag auf Entschädigung von Verdienstausfällen finden Sie auf dem Infoportal des Bundesinnenministeriums.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe bearbeitet ab dem 15.02.2021 nur noch Anträge, die online eingegangen sind.
Weitere Infos
www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org/de/kinderbetreuung/
https://ifsg-online.de/antrag-schul-und-kita-schliessung.html
www.bmas.de
https://ifsg-online.de/antrag-schul-und-kita-schliessung.html
www.bmas.de
Das Kinderkrankengeld soll berufstätigen Eltern ermöglichen, Lohnausfälle durch die häusliche Betreuung eines erkrankten Kindes auszugleichen. Aufgrund der besonderen Herausforderungen in der Corona-Pandemie wird dieser Anspruch für 2021 ausgeweitet: Er besteht nicht nur, wenn das eigene Kind krank ist, sondern auch, wenn die Kinderbetreuung aus einem anderen Grund zu Hause erforderlich wird. Etwa weil die Schule, die Kita, oder auch die Einrichtung für Menschen mit Behinderungen pandemiebedingt geschlossen ist oder einzelne Klassen oder Kitagruppen in Quarantäne sind.
Die aktuelle Regelung finden Sie hier:
Sonderegeln in NRW auch für Selbständige
Die Landesregierung hat mit der „Betreuungsentschädigung NRW“ ein eigenes Programm aufgelegt, um auch erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, die ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreuen, jedoch kein Kinderkrankengeld nach § 45 Sozialgesetzbuch V oder vergleichbare Leistungen erhalten und die auch keinen Sonderurlaub nach beamtenrechtlichen Vorschriften nehmen können. In diese Gruppe fallen privat Versicherte (beispielsweise Selbständige und Freiberufler) ebenso wie freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld und Landwirte ohne Anspruch auf Krankengeld. Auch gesetzlich Versicherte, deren Kinder privat versichert sind, können die Leistung erhalten.
Ab dem 26.2.2021 besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Betreuungsentschädigung online bei der Bezirksregierung zu stellen. Die Anträge können rückwirkend bis zum 5. Januar 2021 geltend gemacht werden.
Die Landesregierung hat mit der „Betreuungsentschädigung NRW“ ein eigenes Programm aufgelegt, um auch erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, die ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreuen, jedoch kein Kinderkrankengeld nach § 45 Sozialgesetzbuch V oder vergleichbare Leistungen erhalten und die auch keinen Sonderurlaub nach beamtenrechtlichen Vorschriften nehmen können. In diese Gruppe fallen privat Versicherte (beispielsweise Selbständige und Freiberufler) ebenso wie freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld und Landwirte ohne Anspruch auf Krankengeld. Auch gesetzlich Versicherte, deren Kinder privat versichert sind, können die Leistung erhalten.
Ab dem 26.2.2021 besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Betreuungsentschädigung online bei der Bezirksregierung zu stellen. Die Anträge können rückwirkend bis zum 5. Januar 2021 geltend gemacht werden.
Weitere Infos:
Musterbescheinigung
Beratungskostenzuschüsse und Digitalisierung
Ich möchte mein Unternehmen digitaler aufstellen, wo kann ich Hilfe bekommen?
Das Förderprogramm „Digital jetzt - Investitionsförderung für KMU “ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bezuschusst kleine und mittlere Unternehmen einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe, die zwischen 3 - 499 Mitarbeitende beschäftigen. Finanzielle Zuschüsse gibt es für Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.Voraussetzung ist die Vorlage eines Digitalisierungsplans. Die Registrierung ist ab sofort dauerhaft geöffnet. Bereits bestehende Registrierungen behalten ihre Gültigkeit. Per Zufallsverfahren werden zu einem festgelegten Datum bis zur Erschöpfung der jeweiligen monatlich verfügbaren Haushaltsmittel Registrierungen ausgelost. Alle ausgelosten Registrierungen können dann einen Antrag im Förderportal vorbereiten und einreichen.
Weitere Infos
www.bmwi.de
Weitere Infos
www.bmwi.de
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen!
go-digital wird im Januar 2022 mit neuer Förderrichtlinie fortgeführt. Die wesentlichen Inhalte des Programms bleiben dabei erhalten. Auch bestehende Autorisierungen von Beratungsunternehmen sind bis zum 31.12.2022 gültig. Das Programm des BMWi unterstützt somit weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Digitalisierung ihrer Prozesse und Strukturen durch die Förderung von externen Beratungsleistungen.
Weitere Infos
Um Kleinstunternehmen Investitionen in die Digitalisierung des Unternehmens weiter zu erleichtern, erhöht das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) die Förderquote für MID-Invest und senkt die Mindestfördersumme für das Teilprogramm der Förderfamilie Mittelstand Innovativ & Digital (MID).
Weitere Infos
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informiert über die zahlreichen Förder-/ und Finanzierungsmöglichkeiten zum Thema Digitalisierung. Außerdem unterstützt es, mit den Mittelstand 4.0 Kompetenzzentren, bei der Frage „welche Technologien bringen mein Unternehmen voran?“.
Auf DIGI[X] können Unternehmen die passenden IT-Dienstleister, Berater für die Digitalisierung, Online-Händler, digitales Handwerk und weitere Dienstleister aus der Emscher-Lippe Region, die sie bei der Digitalisierung unterstützen, finden.
unternehmensWert:Mensch
Neu – Gestärkt durch die Krise:
Die Covid-19-Pandemie wirkt als Beschleuniger des Strukturwandels der Arbeitswelt sowie der Digitalisierung, welche durch die Pandemie eine größere Dynamik erhalten hat. Insbesondere die Kontaktbeschränkungen und der Infektionsschutz haben zu einer Ausweitung von zeit- und ortsflexiblen Arbeitsweisen und einer verstärkten digitalen Zusammenarbeit geführt. Homeoffice und virtuelle Zusammenarbeit werden auch über die Pandemie hinaus weiterbestehen und für die Beschäftigten zum Arbeitsalltag gehören. Ziel dieses Programmzweiges ist es Unternehmen und Beschäftigte bei der Bewältigung der Folgen durch die Pandemie zu unterstützen und zu befähigen, die unternehmerische Resilienz zu stärken und organisatorisch zu verankern.
Die Covid-19-Pandemie wirkt als Beschleuniger des Strukturwandels der Arbeitswelt sowie der Digitalisierung, welche durch die Pandemie eine größere Dynamik erhalten hat. Insbesondere die Kontaktbeschränkungen und der Infektionsschutz haben zu einer Ausweitung von zeit- und ortsflexiblen Arbeitsweisen und einer verstärkten digitalen Zusammenarbeit geführt. Homeoffice und virtuelle Zusammenarbeit werden auch über die Pandemie hinaus weiterbestehen und für die Beschäftigten zum Arbeitsalltag gehören. Ziel dieses Programmzweiges ist es Unternehmen und Beschäftigte bei der Bewältigung der Folgen durch die Pandemie zu unterstützen und zu befähigen, die unternehmerische Resilienz zu stärken und organisatorisch zu verankern.
Die Plattform Handwerk-Digital.NRW bietet wertvolle Tipps zu Innovationen, Fördermitteln und digitalen Geschäftsprozessen.
Weitere Infos
https://handwerk-digital.nrw/
Weitere Infos
https://handwerk-digital.nrw/
NRW Digitalzuschuss - Das Förderprogramm für Gastgewerbe, Hotellerie und Touristik
www.digitalzuschuss.nrw
Digihandel NRW - Förderprogramm unterstützt Digitalisierung des Einzelhandels
www.digitalzuschuss.nrw
Digihandel NRW - Förderprogramm unterstützt Digitalisierung des Einzelhandels
Wichtige Ansprechpartner
Ansprechpartner in den lokalen Wirtschaftsförderungen
Wirtschaftsförderung der Stadt Castrop-Rauxel
Ansprechpartner:
Herr Ratte (Tel.: 02305 106-2314)
Frau Metze (Tel.: 02305 106-2313)
Frau Abdioglu (Tel.: 02305 106-2325)
E-Mail: wcr@castrop-rauxel.de
Wirtschaftsförderung der Stadt Datteln
Ansprechpartner:
Frau Brink (Tel.: 02363 107-269; E-Mail: cordula.brink@stadt-datteln.de)
Herr Huxel (Tel.: 02363 107-295; E-Mail: s.huxel@seg-datteln.de)
Ansprechpartner:
Herr Schade (Tel.: 02362 66 34)
E-Mail: info@win-dor.de
Ansprechpartner:
Herr Oermann (Tel.: 02043 99-243; E-Mail dietrich.oermann@stadt-gladbeck.de)
Wirtschaftsförderung der Stadt Haltern am See
Ansprechpartner:
Frau Lichter (Tel.: 02364 933-272)
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@haltern.de
Tel.: 02366 30 34 00
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@herten.de
Ansprechpartner:
Herr Dr. Gehrke (Tel.:02365 99-2201; E-Mail: manfred.gehrke@marl.de)
Herr Nickel (Tel.: 02365 99-2792; E-Mail: wolfgang.nickel@marl.de)
Wirtschaftsförderung der Stadt Oer-Erkenschwick
Ansprechpartner:
Frau Husmann (Tel.: 02368 691-395)
E-Mail: unternehmen@oer-erkenschwick.de
Tel:. 02361 50-5050
E-Mail: wifoe@recklinghausen.de
Wirtschaftsförderung der Stadt Waltrop
Ansprechpartner:
Herr Tiessen (Tel.: 02309 930-230; E-Mail: burkhard.tiessen@waltrop.de)
Herr Paschek (Tel.:02309 930-353; E-Mail: thomas.paschek@waltrop.de)
Ansprechpartner in den Förderinstitutionen
Jobcenter Kreis Recklinghausen
Weblink: www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de
E-Mail: kreis@vestische-arbeit.de
Ansprechpartner: Herr Schulte-Lünzum
Agentur für Arbeit Recklinghausen
Weblink: www.arbeitsagentur.de
Unternehmen-Soforthilfe NRW
Weblink: www.land.nrw
Bundeswirtschaftsministerium
Weblink: www.bmwi.de
IHK Nord Westfalen
Weblink: www.ihk-nordwestfalen.de
Ansprechpartner: Herr Stein
Handwerkskammer Münster
Weblink: www.hwk-muenster.de
DEHOGA NRW
Weblink: www.dehoga-nrw.de
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Weblink: www.lwl.org
Ansprechpartner: Herr Tölle (Telefon: 0251 591-8218)
Frau Volks (Tel. 0251 591-8411)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Weblink: www.bmas.de
Weblink: www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de
E-Mail: kreis@vestische-arbeit.de
Ansprechpartner: Herr Schulte-Lünzum
Telefon: 02361 - 5825 200
Agentur für Arbeit Recklinghausen
Weblink: www.arbeitsagentur.de
Telefonhotline: 0800 - 4 5555 20 (Arbeitgeber)*
Unternehmen-Soforthilfe NRW
Weblink: www.land.nrw
Telefonhotline: 0208 - 3000 439
Bundeswirtschaftsministerium
Weblink: www.bmwi.de
Telefonhotline: 030 - 18615 1515
IHK Nord Westfalen
Weblink: www.ihk-nordwestfalen.de
Ansprechpartner: Herr Stein
Telefon: 0251 - 707 264
Handwerkskammer Münster
Weblink: www.hwk-muenster.de
Telefonhotline: 0251 - 5203-555
DEHOGA NRW
Weblink: www.dehoga-nrw.de
Telefonhotline: 02131 - 7518 220
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Weblink: www.lwl.org
Ansprechpartner: Herr Tölle (Telefon: 0251 591-8218)
Frau Volks (Tel. 0251 591-8411)
Herr Konopka (Tel. 0251 591-8136)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Weblink: www.bmas.de
Die Seite wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Stand 03.2022