Inhalt der Seite

Frau Rudolph

Medizinalaufsicht, Heilpraktikerwesen

Kurt-Schumacher-Allee 1

45657 Recklinghausen

Zimmer: 2.2.25

Kartenansicht
Telefon
02361 53 3544
Fax
02361 53 68 3544
E-Mail

Montag:
08:30 bis 12:00 Uhr
13:15 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
13:15 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:30 bis 12:00 Uhr
13:15 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
13:15 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Führen der Berufsbezeichnung

Sie haben im Gebiet des Kreises Recklinghausen die Ausbildung in einem nichtakademischen Heilberuf erfolgreich absolviert und möchten die Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung führen. Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie hier.
Sie möchten die Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung beantragen? Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
Sie möchten die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Masseur/in und med. Bademeister/in“ beantragen? Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.


Prüfungswesen

Vor dem Prüfungsausschuss des Gesundheitsamtes werden an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Heilberufe im Kreisgebiet die Prüfungen abgelegt. Ein Arzt/eine Ärztin des Gesundheitsamtes nimmt bei den Prüfungen den Prüfungsvorsitz wahr. Anschließend werden vom Gesundheitsamt die Prüfungszeugnisse ausgestellt. Nähere Informationen sowie die Adressen der Aus- und Weiterbildungseinrichtungen im Kreisgebiet finden Sie hier.

Certificate of current professional status

Sie haben durch den Kreis Recklinghausen eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung eines nichtakademischen Heilberufs erhalten und möchten nunmehr in diesem Beruf im Ausland arbeiten. Zunächst sollten Sie sich in Ihrem jeweiligen ,,Zielstaat´´ erkundigen, welche Dokumente dort erforderlich sind. In vielen Staaten ist eine Bescheinigung über den aktuellen Berufsstand (Certificate of current professional status) notwendig. Informationen sowie das notwendige Antragsformular finden Sie hier.

Niederlassungsanzeige

Sie gehören einem nichtakademischen Heilberuf an und möchten sich im Kreis Recklinghausen selbständig niederlassen oder Angehörige eines Heilberufs beschäftigen. Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie hier.

Berufsanerkennung und Erbringung von Dienstleistungen nach EU-Richtlinie 2005/36/EG

Mit der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (EU-Richtlinie 2005/36/EG) werden die Verfahren zur Berufsanerkennung von im Ausland erworbenen Berufsausbildungen sowie zur Erbringung von Dienstleistungen geregelt. Informationen zur Berufsanerkennung sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie hier. Informationen zur Erbringung von Dienstleistungen sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie hier.

Heilpraktiker/in (allgemein) und Heilpraktiker/in (Psychotherapie)

Sie möchten als Heilpraktiker/in die Heilkunde ausüben und dies zu Ihrem Beruf machen? Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen, benötigt dafür die entsprechende Berufserlaubnis als "Heilpraktiker/in" oder als "Heilpraktiker/in (Psychotherapie)". Das Gesundheitsamt ist die zuständige Behörde, die die Berufserlaubnis "Heilpraktiker" und "Heilpraktiker (Psychotherapie)" erteilt. Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare für Heilpraktiker finden Sie hier.

Informationen und Formulare für Heilpraktiker eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie finden Sie hier.

Die nächstfreie schriftlichen Überprüfungstermine sind:

  • für den Heilpraktiker (allgemein) am 18.03.2026

 

  • für den Heilpraktiker Psychotherapie am 09.10.2024

 

Heilpraktiker/in (Physiotherapie)

Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung führt die Stadt Düsseldorf für den Kreis Recklinghausen die Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärtern eingschränkt auf den Bereich der Physiotherapie sowie auch die Erlaubniserteilungen durch.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/488/show

Podologie / medizinische Fußpflege

Um den Tätigkeitsbereich der medizinischen Fußpflege einheitlich zu regeln, ist ein bundeseinheitliches Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen beschlossen worden und am 02.01.2002 in Kraft getreten. Die wesentlichen Veränderungen, die sich mit der Umsetzung dieses Gesetzes ergeben, werden in diesem Informationsblatt dargestellt.

Hebammen und Entbindungspfleger

Hebammen und Entbindungspfleger sind zu regelmäßigen beruflichen Fortbildungen verpflichtet und unterliegen der Dokumentationspflicht. Das Gesundheitsamt ist die zuständige Behörde, gegenüber der die Hebammen und Entbindungspfleger im Kreis Recklinghausen belegen müssen, dass sie ihrer Fortbildungs- und Dokumentationspflicht nachkommen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Verlust eines Zeugnisses / einer Erlaubnisurkunde

Wenn Ihnen Ihr Prüfungszeugnis oder die Erlaubnisurkunde abhanden gekommen ist, können Sie einen schriftlichen Antrag beim Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen stellen. Für die Ausstellung eines Ersatzzeugnisses und/oder einer Ersatzerlaubnisurkunde werden Gebühren von zurzeit 60 Euro erhoben.