Ab Montag, 25. Januar, gilt in NRW die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in Geschäften, Apotheken, Tankstellen, Banken usw. sowie in Arztpraxen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen, im ÖPNV - auch an Bahnhöfen und Haltestellen, während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz. Medizinische Masken im Sinne der Coronaschutzverordnung sind sogenannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.