Die Kreisverwaltung bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Der letzte Tag, an dem Kreisverwaltung und Nebenstellen geöffnet sind, ist Freitag, 20. Dezember. Ab dem 2. Januar 2025 gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten. Diese Regelung betrifft auch die Außenstellen wie beispielsweise das Straßenverkehrsamt, die Gesundheitsämter oder die Erziehungsberatungsstellen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden Betriebsferien angeordnet. Eine Ausnahme macht das Wahlamt. Details dazu mit Klick auf die Überschrift.