Unterstützung bei steigenden Energiekosten

Weitere Infos zur Energiepreispauschale
Bitte bedenken Sie, dass derzeit viele Menschen an ihre finanziellen Grenzen kommen. Es kann daher etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis Sie eine Antwort vom Jobcenter oder dem Sozialamt erhalten. Wenden Sie sich daher bitte auch schnellstmöglich an ihren Energieversorger, um diesen zu informieren.
Reicht das zur Verfügung stehende Einkommen trotz der Energiepreispauschale nicht aus, können betroffene Personen und Haushalte unter bestimmten Voraussetzungen bei hohen Heizkosten Unterstützung durch das Jobcenter oder das Sozialamt erhalten.
Bitte bedenken Sie, dass derzeit viele Menschen an ihre finanziellen Grenzen kommen. Es kann daher etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis Sie eine Antwort vom Jobcenter oder dem Sozialamt erhalten. Wenden Sie sich daher bitte auch schnellstmöglich an ihren Energieversorger, um diesen zu informieren.
Sie erhalten bereits Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt?
Sie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt?
Personen ohne ausreichende Mittel für ihren Lebensunterhalt können einen Antrag auf Unterstützung beim Jobcenter oder Sozialamt stellen. Dort wird geprüft, ob sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (künftig Bürgergeld) oder Sozialgeld oder Sozialhilfe haben. Bitte beachten Sie, dass gestiegene Kosten für den Haushaltsstrom allein nicht zu einem erstmaligen oder höheren Anspruch auf Leistungen beim Jobcenter oder Sozialamt führen können.