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Wohnen im Alter

Im Alter wird der Aktionsradius kleiner und die Mobilität ist nicht mehr so gegeben wie in jungen Jahren. Daher kommt der Wohnung und dem vertrauten sozialen Umfeld eine immer größere Bedeutung zu. Oft sind aber die Wohnungen und das Wohnumfeld nicht auf die besonderen persönlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten eines älteren Menschen zugeschnitten. Durch minimale Veränderungen, kleine Hilfen und bauliche Anpassungsmaßnahmen lässt sich der Wunsch möglichst lange zu Hause selbstständig leben zu können, meist erfüllen. Manchmal kann es aber auch notwendig sein, eine seniorengerechte Wohnung zu beziehen.

Wohnraumberatung / Wohnraumanpassung

Durch den Einsatz von Hilfsmitteln oder vielleicht nur kleinen baulichen Veränderungen in der Wohnung kann oft ein Umzug ins Pflegeheim verhindert bzw. hinausgezögert werden. An welche Maßnahmen Sie denken sollten, erfahren Sie z. B. in der BIP-Checkliste. Bauliche Maßnahmen können von der Pflegeversicherung bezuschusst werden, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Ihr Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) kann Ihnen erste Hinweise und Hilfestellungen geben. Eine qualifizierte Beratung erhalten Sie bei den verschiedenen Wohnberatungsstellen.

Service-Wohnen

Heute können Ältere nicht nur zu Hause oder im Heim wohnen. Es gibt andere vielfältige Wohnformen. Eine davon ist das „Service-Wohnen im Kreis Recklinghausen“.
„Service-Wohnen‘“ im Kreis Recklinghausen bietet barrierefreie Wohnungen in zentraler Lage an. Es beinhaltet einen Grundservice wie Hausmeisterdienste (Pflege der Grünanlagen, Winterdienst, Hausflurreinigung) an. Es werden aber auch Wahlleistungen für Betreuungsservice und Notruforganisation angeboten. Manche Anbieter vermieten allerdings erst an Menschen ab 60 Jahren (Altersgrenze). Vereinzelt haben Wohnanlagen das Prüfsiegel des „Kuratoriums Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für ältere Menschen Nordrhein-Westfalen e.V.“ erhalten.

Es gibt auch Wohnungen für Mieter mit geringem Einkommen. Solcher Wohnraum ist öffentlich gefördert, weshalb die Mieten niedriger sind als üblich. Diese Wohnungen können mit einem „Wohnberechtigungsschein“(WBS) angemietet werden.

Der Wohnberechtigungsschein wird bei der Stadtverwaltung beantragt, in der eine Wohnung gesucht wird. Wer in einer anderen Stadt lebt, kann dort einen WBS beantragen. Der Nachweis ist ein Jahr gültig und kann bei Bedarf erneut beantragt werden.

Mehr Infos zu diesem Thema erhalten Sie bei dem BIP in Ihrer Stadt!