Unterhaltssicherung für Grundwehr- und Zivildienstleistende / USG
Zum 01.11.2015 änderte sich u.a. auch der Ansprechpartner für Ihre Anträge nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG). Für Leistungszeiträume ab dem 01.11.2015 sind diese nun an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zu richten.