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Grundwassernutzungsverbot Haltern Sythen-Lehmbraken

zeichen_sprengstoffAuf dem Gelände der Sprengstofffabrik Wasag-Chemie in Haltern-Sythen (Lehmbraken) wurden zwischen dem 1. und 2. Weltkrieg im Zusammenhang mit Delaborierungen von Munition große Mengen Sprengstoffe und Sprengstoffverbindungen mit dem Abwasser in das Grundwasser abgeleitet. Darüber hinaus ist es im Laufe der über 100jährigen Tätigkeit dieses Unternehmens zu weiteren sprengstofftypischen Bodenbelastungen an verschiedenen Stellen des Werksgeländes gekommen, die ebenfalls heute im Grundwasser nachweisbar sind. Durch umfangreiche Boden- und Grundwasseruntersuchungen wurde bereits in den 1990er Jahren festgestellt, dass das Grundwasser auch weit außerhalb des Werksgeländes der WASAG mit Sprengstoffen verunreinigt ist. Die Belastungen befinden sich auch unterhalb der bebauten Flächen des Ortsteils Sythen-Lehmbraken.

Den aktuellen Sachstand können Sie folgendem Link entnehmen:

> Allgemeinverfügung vom 31.03.2016 (mit Lageplan der Ausdehnung)

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Historie

Ehemaliges WASAG-Gelände in Sythen;
Sachstand Juni 2024


Bereits in den letzten Jahrzehnten wurden auf dem ehemaligen WASAG-Gelände Erkundungen und Untersuchungen von Boden- und Grundwasserverunreinigungen ausgeführt. Hierbei sind an verschiedenen Stellen des ehemaligen Werksgeländes erhöhte Konzentrationen von sprengstofftypischen Verbindungen festgestellt worden. Auch das Grundwasser ist von den Verunreinigungen betroffen.
Ausgehend vom Werksgelände hat sich die Grundwasserverunreinigung Richtung Südosten ausgebreitet. Aus Vorsorgegründen wurde für den Bereich von Lehmbraken und Sythen ein Grundwassernutzungsverbot ausgesprochen, da hier früher zahlreiche private Brauchwasserbrunnen betrieben wurden.
Auf Veranlassung des Kreises Recklinghausen hat der frühere Grundstückseigentümer auf dem Werksgelände bereits Sanierungsmaßnahmen sowohl für den Boden als auch für das Grundwasser ausgeführt, die aber noch nicht abgeschlossen sind.
Grund hierfür ist, dass noch nicht alle Quellbereiche für den Grundwasserschaden identifiziert werden konnten und bis 2019, aufgrund des laufenden Betriebes der Sprengstofffabrik, z.T. nicht alle Werksbereiche zugänglich waren.
Nach dem heute erreichten Kenntnisstand haben sich die bisherigen Sanierungsmaßnahmen für das Grundwasser aufgrund einer neu bekannt gewordenen Tiefenverlagerung der Schadstoffe in Teilbereichen zudem als unzureichend erwiesen.
Die Sanierungsverantwortung des ehemaligen Grundstückseigentümers ist auf den Verkehrswert des Grundstücks begrenzt. Kosten in entsprechender Höhe sind für Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen vom ehemaligen Grundstückseigentümer geleistet worden, so dass er für weitere durchzuführende Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen ausscheidet.
Zur Durchführung der noch erforderlichen weiteren Gefahrenabwehrmaßnahmen kann kein anderer Sanierungspflichtiger herangezogen werden.
Seither liegen die bodenschutzrechtliche Verantwortung und die Sanierungspflicht mit allen Folgekosten beim Kreis Recklinghausen.
Die Sprengstoffproduktion in Sythen wurde in 2018 endgültig beendet und der Betrieb in einem aufwändigen Stilllegungsprozess geordnet aufgegeben, so dass bei allen noch erforderlichen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen auf die Belange eines laufenden Produktionsbetriebes jetzt keine Rücksicht mehr genommen werden muss.

In 2019 wurde der Kreis Recklinghausen Eigentümer des Grundstücks. Hiermit kann ausgeschlossen werden, dass zukünftig ein auf Kosten der Allgemeinheit saniertes Grundstück lastenfrei vermarktet wird und Gewinne vereinnahmt werden.
Damit lagen auch die Voraussetzungen für eine Aufnahme des Projektes in den Maßnahmenplan des AAV´s (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung, Hattingen) vor.
Mit dem Ziel, eine Sanierung der Rüstungsaltlast voranzutreiben und die Trinkwassergewinnung im Bereich der Talsperre Haltern nicht zu schützen, hat der Kreis Recklinghausen das Projekt beim AAV angemeldet, der die Projektträgerschaft in 2020 übernommen hat.
Hierzu hat der Kreis Recklinghausen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem AAV geschlossen wonach eine Kostenübernahme von 80 % durch den AAV und 20 % durch den Kreis Recklinghausen erfolgt.

Gegenstand des Vertrages sind die Durchführung einer umfassenden Sanierungsuntersuchung, die Erstellung eines Sanierungsplanes und eines Rückbaukonzeptes sowie Maßnahmen zur Grundwassersanierung.
Auch die Gelsenwasser AG ist als Betreiberin des Wasserwerkes in Haltern am See sowohl im Untersuchungsverfahren als auch bezüglich der Sanierungsplanungen beteiligt.
Ende 2021 wurden durch den AAV folgende Leistungen beauftragt:
Projektsteuerung;
Fachgutachterliche Leistungen zur Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung hinsichtlich der Bodenkontaminationen;
Fachgutachterliche und Ingenieurleistungen zur Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung hinsichtlich der Grundwasserverunreinigungen;
Erarbeitung eines 3D-Stofftransportmodells für das Grundwasser zur Unterstützung der Sanierungsplanungen und für gutachterliche Prognosen bezogen auf die Trinkwassergewinnung im Wasserwerk Haltern.

Im Bereich einer bedeutenden Schadensquelle für die Grundwasserverunreinigung auf dem Werksgelände konnte im Juni 2024 eine im Auftrag des AAV`s neu angelieferte Grundwassersanierungsanlage in Betrieb genommen werden, als eine zusätzliche Maßnahme für eine effektivere Grundwassersanierung.

Die Kosten für die Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung samt der momentan laufenden Grundwassersicherungsmaßnahme belaufen sich auf ca. 5,6 Mio. Euro. Davon tragen der AAV 80 % und der Kreis Recklinghausen 20 %.

Bevor die Sanierungsmaßnahmen entsprechend dem noch aufzustellenden Sanierungsplan beginnen können, sind noch zeitintensive Detailuntersuchungen und Vorbereitungsmaßnahmen erforderlich. Nach Abschluss der Sanierungsuntersuchungen wird voraussichtlich in 2025 der Sanierungsplan aufgestellt werden können.

Ziel ist es, die Boden- und Grundwasserverunreinigungen so zu sanieren, dass einerseits eine neue Nutzung des ehemaligen Werksgeländes möglich ist und andererseits eine weitere Ausdehnung des Grundwasserschadens unterbleibt.
Schon heute kann eingeschätzt werden, dass die bereits laufenden und zukünftigen Grundwassersanierungsmaßnahmen nicht kurz- und mittelfristig dazu führen werden, dass das Grundwassernutzungsverbot in absehbarer Zeit zurückgenommen werden könnte.