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Katzenschutzverordnung

 KatzeUm das Leid von freilebenden Katzen zu verringern, gilt nach der Katzenschutzverordnung des Kreises Recklinghausen seit dem 1. Juli 2023 kreisweit: 

Alle Halterinnen und Halter von Katzen, die unkontrolliert freien Auslauf haben (Freigängerkatzen), sind dazu verpflichtet, ihre Freigängerkatzen kastrieren zu lassen ihre Freigängerkatzen eindeutig und dauerhaft mittels reiskorngroßem Mikrochip kennzeichnen zu lassen ihre Freigängerkatzen unter Angabe der Mikrochip-Nummer sowie ihres Namens und ihrer Adresse beim bundesweiten Register des TASSO e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) kostenlos registrieren zu lassen. Bitte vergessen Sie nicht, Tasso bzw. Findefix nach einem Wohnort- oder Telefonwechsel die neuen Kontaktdaten mitzuteilen-

Für die Umsetzung dieser Vorgaben wird den Halterinnen und Haltern ein Übergangszeitraum von sechs Monaten bis zum 1. Januar 2024 eingeräumt. Katzenbesitzer, die vorsätzlich oder fahrlässig ihrer Pflicht nicht nachkommen, müssen mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Alle Vorgaben gelten sowohl für männliche als auch für weibliche Tiere. Die Kosten für die Kastration und Kennzeichnung trägt der Halter selbst.

Durch die Maßnahmen möchte der Kreis Recklinghausen das Leid freilebender Katzen, also von Katzen, die nicht von einem Menschen gehalten werden, verringern. Denn unkastrierte Freigängerkatzen verpaaren sich oftmals unkontrolliert mit den freilebenden Tieren, sodass deren Population ungebremst ansteigt. Dies führt zu Krankheiten, Nahrungsmangel, vermehrten Revier- und Rangordnungskämpfen sowie damit verbundenen Verletzungen. Dadurch können den freilebenden Katzen erhebliche Schmerzen und Leiden entstehen. Mit der neuen Katzenschutzverordnung möchte der Kreis Recklinghausen die Population der freilebenden Tiere langfristig verkleinern, um deren Leid entgegenzuwirken.

Ihre Ansprechpartner:
  • Tierärzte
  • Fachdienst 39 - Veterinäramt – Kreis Recklinghausen
  • Ordnungsämter der Städte im Kreis Recklinghausen

Bitte wenden Sie sich vorwiegend an:

Tierschutz-Initiative Kreis RE
Tel.: 0170 2465133
E-Mail: tierschutzinitiative@graues-gold-dorsten.de



FAQ - Häufig gestellte Fragen

Welche Kosten erwarten mich?

Wer eine Katze hält, muss sie auch versorgen und den rechtlichen Verpflichtungen nachkommen. Bitte prüfen Sie, ob Sie sich eine Katze leisten können. Bereits eine Kastration inkl. Chippen liegt zwischen 180 und 400 €. 

Muss man seine Katze unbedingt bei z. B. TASSO oder FINDEFIX registrieren lassen?

Ja, denn ohne Registrierung sind keine Informationen zum Besitzer und zur Kastration möglich. Die Registrierung bei TASSO und FINDEFIX ist kostenlos.
 
Hinweis: Besitzer können dadurch leicht ermittelt und kontaktiert werden und entlaufene Tier sind schnell wieder Zuhause. Auch im Haus gehaltene Katzen können mal entlaufen.

Reicht eine Tätowierung als Kennzeichnung?

Nein, sie ist nicht ausreichend dauerhaft und kann verblassen. Ein Mikrochip ist Pflicht.

Was passiert, wenn Katzenbesitzer dem nicht nachkommen?

Katzenbesitzer, die sich ordnungswidrig verhalten, können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belangt werden.

Darüber hinaus können ordnungsbehördliche Maßnahmen getroffen werden, um zu erwirken, dass die Halter von Freigängerkatzen ihrer Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung ihrer Katzen nachkommen.

Die Katzenschutzverordnung gibt eine Übergangsphase zur verpflichtenden Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen vor. Die vorgenannten Pflichten treten für die Halter von Freigängerkatzen dementsprechend am 01.01.2024 in Kraft.


Wer sind die Berechtigten in der Katzenschutzverordnung, die Katzen aufgreifen und selber kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen können?

Das sind die in dem Zusammenhang von den Tierschutzvereinen benannten Personen, die hierfür durch das Veterinäramt zugelassen werden müssen.

Wie informiert das Veterinäramt zum Thema Katzenschutzverordnung?

Informationen werden über Presse und soziale Medien bekannt gegeben. Ebenso werden Kleintierpraxen, Tierschutz- und Katzenschutzvereine auf dem Laufenden gehalten und können Auskunft erteilen.