Inhalt der Seite

Leistung Beförderernummer

Beförderer sind die Unternehmen, die Abfälle gewerbsmäßig transportieren. Von den zuständigen Behörden werden an Unternehmen, die einer Transportgenehmigung bedürfen, sog. Beförderernummern vergeben. Zuständig ist die Behörde am Hauptsitz des Einsammlers bzw. Beförderers.

Die Erteilung der Beförderernummer schließt die Transportgenehmigung nicht mit ein; sie ist eine "Registriernummer", wie sie auch Abfallerzeuger und Abfallentsorger erhalten.

Beförderernummern sind 9-stellig und beginnen mit einem länderspezifischen Großbuchstaben, gefolgt von acht Ziffern.

In NRW gilt für die Vergabe von Beförderernummern

  • benötigte Unterlagen: formloser Antrag mit Information über Firmenstandort und Firmenzweck
  • Rechtsquellen: §§ 40 ff. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz; Nachweisverordnung
  • zuständige Behörde in NRW: Kreise u. kreisfreien Städte, ggf. die Bezirksregierung

Kontaktdaten finden Sie hier.

Fachdienst
Ansprechpartner
  • Frau Becker  (Castrop-Rauxel, Datteln, Gladbeck, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Waltrop)
  • Frau Sacher-Link  (Dorsten, Haltern am See, Herten, Marl)