Leistung Infektionsschutz und Ortshygiene - Berufliche Tätigkeit mit Lebensmitteln - Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz -
Aktuelle Hinweise:
Telefonische Erreichbarkeit von Montag-Donnerstag 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr unter folgender Telefonnummer:
Anfragen per E-Mail sind jederzeit möglich und werden bei Angaben von Name und Telefonnummer zeitnah bearbeitet
Persönliche Anmeldungen zu Belehrungen sind zurzeit nicht möglich, bitte nutzen Sie die o.g. Kontaktmöglichkeiten.
- Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt,
- in Küchen von Gaststätten oder in einem Imbiss arbeitet,
- in Küchen von Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung arbeitet (z.B. in Krankenhäusern oder Heimen).
Wichtiger Hinweis für Schülerpraktikant*innen
"SchülerInnen, die nachweislich ein Betriebspraktikum in einem relevanten Bereich (Tätigkeiten mit Lebensmittelkontakt) absolvieren, haben die Möglichkeit einer gebührenfreien Belehrung. Eine entsprechende Belehrung kann im Rahmen einer Präsenzveranstaltung vor Ort in der Kreisverwaltung stattfinden oder übergangsweise durch die Schule. Die Anmeldung für die Teilnahme an einer Belehrungsveranstaltung erfolgt frühzeitig gesammelt für eine Jahrgangsstufe durch die Schule. Nach erfolgreicher Teilnahme hat das erstellte Dokument nur für Praktika, die während der Schulzeit durchgeführt werden, Gültigkeit. Für schulunabhängige Nebentätigkeiten hat das Dokument keine Gültigkeit, hier ist eine gebührenpflichtige Belehrung erforderlich."
Inhalt der Belehrung
- bei welchen Erkrankungen oder in welchen Fällen ein Tätigkeitsverbot besteht
- welche gesetzlichen Verpflichtungen zu beachten sind.
Die ausgestellte Bescheinigung über die Belehrung ist am ersten Arbeitstag (in Kopie) dem Arbeitgeber auszuhändigen.
Was müssen Sie tun, um eine Belehrung zu bekommen?
Der Kreis Recklinghausen bietet die Belehrungen in digitaler Form als Onlinebelehrung an. Das bedeutet, dass Sie an keinem Präsenztermin vor Ort teilnehmen müssen, sondern die Belehrung bequem von zu Hause aus durchführen können. Das Gesundheitsamt hat hierfür das Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt.
Es werden von uns ausschließlich nur Onlinebelehrungen von dem Technologiezentrum Glehn GmbH anerkannt.
Informationen zum Ablauf der Onlinebelehrung erhalten Sie hier.
Zur verbindlichen Anmeldung zur Onlinebelehrung gelangen Sie hier.
Für nähere Auskünfte steht das Gesundheitsamt bevorzugt per Mail zur Verfügung. Bitte teilen Sie Ihr Anliegen unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer mit. Sie werden dann schnellstmöglich zurückgerufen.
Anmeldungen zu Präsenzveranstaltungen sind verbindlich, bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird eine Gebühr von 18 Euro erhoben (§ 15 Abs. 2 Gebührengesetz NRW).
Eine schriftliche oder telefonische Abmeldung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich.
E-Mail: belehrungen@kreis-re.de oder telefonisch unter 02361 / 53-2131.
Das Belehrungsteam bittet Sie bei grippeähnlichen Krankheitszeichen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diesen können Sie selbstverständlich auch von uns erhalten.