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Leistung Jagdschein -Erteilung bzw. Verlängerung-

Für die Jagdscheinverlängerung 2025 gilt:

Am 31. Oktober 2024 ist das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" in Kraft getreten. Hiermit einher gehen Änderungen im Waffen- sowie im Bundesjagdgesetz.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und §§ 5 und 6 Waffengesetz dürfen erst nach Antragstellung durch die Untere Jagdbehörde eingeholt werden und sind durch die Beteiligung der Bundespolizei und des Zolls umfangreicher geworden. Auf die Bearbeitungszeiten der Stellen, bei denen Auskünfte einzuholen sind, hat die Untere Jagdbehörde keinen Einfluss. Es ist daher mit einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -Verlängerung zu rechnen.

Alle Jagdscheininhaber*innen, deren Jagdschein zum 31.03.2025 ausläuft, werden gebeten, das Informationsschreiben der Unteren Jagdbehörde abzuwarten und die dortigen Erklärungen zur Jagdscheinverlängerung zu befolgen. Bitte überprüfen Sie, ob der Unteren Jagdbehörde Ihre aktuelle Wohnanschrift vorliegt (Seite 2 bzw. Seite 6 in Ihrem Jagdschein). 

 

 

Jagdschein -Erteilung bzw. Verlängerung-

Die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines erfolgt nur nach persönlicher Antragstellung.
Bei erstmaliger Beantragung im Kreis Recklinghausen melden Sie sich bitte zuvor telefonisch; Die benötigten Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und von den Verfassungsschutzbehörden kann dann rechtzeitig erfolgen.

Folgende Unterlagen sind hierfür vorzulegen:

  • Antragsformular /  Antragsformular (für Ausländerjagdschein) Antragsformulare finden Sie rechts neben diesem Text unter dem Punkt "Formulare"
  • gültiger Personalausweis
  • Jägerprüfungszeugnis (bei Erstanträgen)
  • Versicherungsbestätigung für die Dauer der Jagdscheinbeantragung
  • Einzahlungsnachweis über die Jagdscheingebühr in Form eines Überweisungsbeleges (Kopie Kontoauszug, 
    Ausdruck Internet Banking) 
  • Lichtbild (bei Erstantrag oder wenn ein neuer Jagdschein ausgestellt werden muss) 

Gebühren

Die aktuellen Gebührensätze finden Sie auf dem Antragsvordruck.

Bankverbindungen der Kreiskasse

Kontonummer: 900 002 41
Bankleitzahl: 426 50 150 (Sparkasse Vest Recklinghausen)
IBAN: DE27 4265 0150 0090 0002 41
BIC-/SWIFT-Code: WELADED1REK

Fachdienst
Ansprechpartner
  • Frau Adam  (Jagd-Angelegenheiten)
  • Herr Salm  (Fischerei- und Sprengstoffangelegenheiten)