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Gleichstellung

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. So ist es im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 verankert. Trotz rechtlicher Gleichstellung von Frauen und Männern sieht die gesellschaftliche Wirklichkeit heute noch immer ganz anders aus. Die Gleichstellungsbeauftragten beraten und unterstützen bei allen Fragen rund um das Thema „Gleichstellung von Frau und Mann“.
     

IMG_7018_hochFrauke Lindberg ist die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises und vertritt somit die Belange der Gleichstellung. Unterstützt wird sie dabei von Katja Hake und Juliane Seidel, die die Aufgabe als stellvertretende Gleichstellungbeauftragte übernommen haben.

Eine grundsätzliche Aufgabe der Gleichstellungsstelle ist es, die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes und des Gleichstellungsplanes zu überwachen und in die Praxis umzusetzen. Aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW ergibt sich ihre Mitwirkung an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen, insbesondere an allen Personalauswahlverfahren.

Als vertrauliche Ansprechpartnerinnen beraten die Mitarbeiterinnen der Gleichstellungsstelle grundsätzlich alle Kolleginnen und Kollegen. Innerhalb der Verwaltung sind die Gleichstellungsbeauftragten auch Ansprechperson für alle Fragen aus den Themenbereichen „Beruf und Familie/Pflege“, „Wiedereinstieg“, „Teilzeitausbildung“, „Telearbeit“ etc. Sie machen den Beschäftigten Angebote wie zum Beispiel das „Elterncafe“, die „Aktive Mittagspause“, einen Gesprächskreis für “pflegende Beschäftigte“, „gendergerechte Sprache“ und führen eine Vielfalt von Fortbildungen durch.

Auf regionaler und überregionaler Ebene arbeiten die Gleichstellungsbeauftragten mit den unterschiedlichsten Personen und Arbeitsgruppen zusammen und pflegen Kontakte. Beispiele hierfür sind die Kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG), die Frauenarbeitsgemeinschaft Emscher-Lippe (FAGEL), die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) und die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG).